Auszug aus dem Lernmittelerlass (Anlage 2) vom 12.03.2008:
Die Leistungsgebühr wird grundsätzlich entsprechend
der Anzahl der entliehenen Bücher erhoben.
Sie beträgt 3 Euro pro Buch und pro Jahr.
Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in
stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt)
geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen eine verminderte
Gebühr in Höhe von 1 Euro pro Buch und pro Jahr.
Für Mehrkinderfamilien reduziert sich die
Leistungsgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 Euro und ab dem
fünften schulpflichtigen Kind auf 1 Euro pro Buch und pro Jahr.
Zur Feststellung des Anspruches auf verringerte
Leistungsgebühren werden Selbstauskünfte verlangt.
Bitte füllen Sie in diesem Fall das beiliegende
Formblatt zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren (Anlage 2b) aus und
geben Sie das Formblatt mit Ihrer persönlichen Bestellliste termingerecht ab.
Bei festgestelltem vorsätzlichem Missbrauch der Regelungen zur Inanspruchnahme
verringerter Leistungsgebühren wird Strafanzeige erstattet.
Vollständiger Erlass unter:
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-lernmittel_2008.pdf