Auszug aus dem Lernmittelerlass (Anlage 2) vom 12.03.2008:


Die Leistungsgebühr wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Bücher erhoben.
Sie beträgt 3 Euro pro Buch und pro Jahr.


Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen eine verminderte Gebühr in Höhe von 1 Euro pro Buch und pro Jahr.


Für Mehrkinderfamilien reduziert sich die Leistungsgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 Euro und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 Euro pro Buch und pro Jahr.
Zur Feststellung des Anspruches auf verringerte Leistungsgebühren werden Selbstauskünfte verlangt.
Bitte füllen Sie in diesem Fall das beiliegende Formblatt zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren (Anlage 2b) aus und geben Sie das Formblatt mit Ihrer persönlichen Bestellliste termingerecht ab. Bei festgestelltem vorsätzlichem Missbrauch der Regelungen zur Inanspruchnahme verringerter Leistungsgebühren wird Strafanzeige erstattet.
Vollständiger Erlass unter:


http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-lernmittel_2008.pdf